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Betreuung/Aufnahme


Betreuungs-/Wohnform

Eintrittsgruppe (4 Jugendliche) 5,5-Zimmer-Wohnung

Die Jugendlichen werden von einem kleinen Team betreut und erhalten unsere Unterstützung und Hilfe bei der Lebensbewältigung. Durch die kleine Gruppe ergeben sich einige Vorteile wie zum Beispiel: privater Charakter des Zusammenlebens, flexibler Tagesablauf, wenig künstliche Lebensform, ruhige Atmosphäre, einfachere Migration und Integration von ausländischen Jugendlichen, starke Förderung der Selbstorganisation und der Selbstverantwortung, Stärkung der Autonomie und so weiter. Das enge Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen ermöglicht einen intensiven und kontinuierlichen Beziehungsaufbau. Diese engere Bindung ermöglicht, Signale früh wahrzunehmen und die Sensibilität dem Jugendlichen gegenüber zu erhöhen. Der Jugendliche muss allerdings in der Lage sein, sich auf eine solche Beziehungsform einzulassen und mit dem offenen Setting zurecht kommen. Es ist uns ein grosses Bedürfnis, dass sich die Jugendlichen in der WG wohl fühlen und uns vertrauen können. Unsere Verfügbarkeit rund um die Uhr signalisiert dem Jugendlichen die Bereitschaft, für ihn da zu sein, wenn er uns braucht. Sie stärkt unsere Echtheit und Glaubwürdigkeit ihm gegenüber. Wir sehen uns als Coach des Jugendlichen, der ihm hilft seine Fähigkeiten/Fertigkeiten optimal zu entwickeln und einzusetzen um einen für ihn erfolgreichen Alltag zu gestalten.

Für einen Jugendlichen, welcher eine gewisse Selbständigkeit erlangt hat und bei dem es in der Schule/Lehre gut läuft, besteht die Möglichkeit in die Aussenwohnung der WG überzutreten..


Aussenwohung (1 Jugendliche) 2,5-Zimmer-Wohnung

Die Wohnung dient als Aussenwohnplatz zur WG für einen selbständigen Jugendlichen, welcher seine Fähigkeiten bereits in der WG unter Beweis stellen konnte. Er soll durch diesen Wohnplatz ein realitätsnahes Übungsfeld für die Alltagsbewältigung erhalten. Er ist für die alltäglich anfallenden Arbeiten im Haushalt selber verantwortlich. Er kauft ein und kocht selber. Der Jugendliche wird dabei individuell von uns unterstützt und gefördert. In regelmässigen Einzelgesprächen werden aktuelle Fragen und allgemeine Lebensthemen erörtert. Der Jugendliche soll befähigt werden im Anschluss an den WG-Aufenthalt selbständig auf eigenen Beinen stehen zu können.


Es ist nicht zwingend, dass ein Jugendlicher zuerst die Gruppe der Wohngemeinschaft durchläuft. Je nach Selbständigkeit und Reife kann er direkt in die Aussenwohnung eintreten.


Aufnahmekriterien

  • Bereitschaft des Jugendlichen zur Zusammenarbeit
  • Bereitschaft des Jugendlichen einer geregelten Tagesstruktur nachzugehen
  • Akzeptieren der WG-Regeln
  • die Finanzierung der Platzierung muss gesichert sein

Sollte beim Eintritt eine externe Tagesstruktur fehlen, so kann ich für eine Übergangszeit von maximal zwei Monaten dem Jugendlichen eine interne Tagesstruktur von 5 bis 6 Stunden pro Tag anbieten. Diese besteht vor allem darin, sich in verschiedenen Bereichen (Alltags-/Präventionsthemen, Schulfächer, Berufswahl) zu informieren und weiterzubilden und auch aus Arbeiten im Haushalt.


Ausschlusskriterien

Folgende Jugendliche werden nicht aufgenommen:

  • Jugendliche mit chronischen Suchtabhängigkeiten (harte Drogen, Medikamente, Alkohol)
  • Jugendliche mit akuter psychischer Erkrankung
  • Jugendliche mit grossem Aggressionspotential
  • Jugendliche mit einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung
  • Jugendliche, die nicht bereit sind mitzuarbeiten
  • Jugendliche mit akuter Suizidalität


Ablauf Aufnahme

Nach einer telefonischen Anfrage durch eine Behörde/Eltern/Beratungsstelle/Jugendlicher findet ein Treffen alleine mit dem Jugendlichen statt. Er stellt sich vor, lernt uns kennen und besichtigt die WG. Können wir uns ein Zusammenwohnen vorstellen, findet ein gemeinsames Gespräch mit dem Versorger, dem Jugendlichen und den Eltern statt, dabei geht auch um die Klärung des Auftrages an uns und die Zusicherung der Finanzierung durch die einweisende Behörde.


Probezeit

Tritt der Jugendliche in die WG ein, beträgt die Probezeit drei Monate. Danach erfolgt der definitive Eintritt, falls beide Seiten sich ein Zusammenleben vorstellen können.
Während der Probezeit werden die Ziele gemeinsam mit dem Jugendlichen formuliert und ein Vertrag über individuelle Vereinbarungen/Regelungen mit dem Jugendlichen geschlossen.


Abbruch

Kommt es zu einem Abbruch des Aufenthalts und tritt der Jugendliche sofort aus, so ist der Aufenthalt noch bis zum Ende des laufenden Monats zu zahlen. Grundsätzlich gilt eine 30-tägige Kündigungsfrist jeweils auf Ende eines Monats.


Ablauf Austritt

Verläuft der Aufenthalt planmässig, so sind die letzten 6 – 8 Monate als Austrittsphase gedacht. In dieser Zeit wird der Jugendliche intensiv auf den Übergang in seine Selbständigkeit mit eigener Wohnung/WG mit Freunden vorbereitet und unterstützt.